Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung vom 17.07.2014 klargestellt, dass Abschiebungshaft nicht in einer gewöhnlichen Haftanstalt vollzogen werden darf. Dem widerspricht die Haftpraxis in fast der Hälfte aller Bundesländer, in denen Abschiebungshaft im Strafvollzug organisiert wird.
PRO ASYL und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst fordern daher die sofortige Freilassung von Abschiebungshäftlingen aus der Strafhaft.
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