Landtagswahl 2021

AGARP Kandidat*innen-Check

Unsere Fragen an…

Kleines FAQ zur Landtagswahl

Wer darf Wählen?

Wahlberechtigte müssen mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mehr als drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen.

Welche Parteien stehen zur Wahl?

Insgesamt treten 12 Parteien und eine Wählervereinigung zur Landtagswahl an (SPD, CDU, AfD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen, DIE LINKE, Freie Wähler, Piraten, ÖDP, Klimaliste, Die PARTEI, Tierschutzpartei, Volt). Kurzprofile der Parteien finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung.

Was ist der unterschied zwischen Wahlkreisstimme und Landesstimme?

Mit der Wahlkreisstimme, auch Erststimme genannt, wählt man eine*n Kandidat*in aus seinem Wahlkreis. In der Regel stellen die großen Parteien in allen 52 rheinland-pfälzischen Wahlkreisen Kandidat*innen auf. Diese Stimmte entscheidet welche*r Bewerber*in aus dem Wahlkreis in den Landtag einzieht.

Die Landesstimme, auch Zweitstimme genannt, entscheidet mit wie vielen Abgeordneten eine Partei in den Landtag einzieht. Allerdings muss eine Partei hierfür mindestens 5 Prozent der Landesstimmen auf sich vereinigen.

Wo finde ich die Wahlprogramme der Parteien?

Die Wahlprogramme der Parteien können am einfachsten online abgerufen werden:

Um sich über die Positionen der Parteien zu informieren ist auch der Wahl-O-Mat hilfreich.

Wo kann ich mich über Kandidat*innen informieren?

Auch hierfür gibt es verschiedene Informationsangebote im Netz. Neben den Websites und Social-Media-Auftritten der Kandidat*innen, gibte es beispielsweise abegordnetenwatch.de oder den SWR-Kandidatencheck.

Wo finde ich Informationen zur Landtagswahl in Leichter Sprache?

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hat hierfür eine Broschüre in Leichter Sprache erstellt.

Wie beantrage ich Briefwahl?

Wahlberechtigte müssten zwischen dem 3. und 21. Februar postalisch die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Auf der Rückseite finden Sie den Antrag für einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Diesen müssen Sie der jeweiligen Kommunalverwaltung per Post zukommen lassen oder dort abgeben.

Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltungen versenden, enthalten:

-Wahlschein

-Stimmzettel

-ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl

-einen blauen Umschlag

-einen hellroten Umschlag

In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt und dann zugeklebt. In den hellroten Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel, auch dieser wird entsprechend zugeklebt. Ganz Wichtig: Der Wahlbriefumschlag (hellroter Umschlag) muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein. Deshalb sollte dieser bereits am Mittwoch, 10. März 2021, in den Briefkasten geworfen werden.

Weitere Informationen zur Briefwahl sind z.B. auf den Webseiten der jeweiligen Kommunalverwaltungen, des Landeswahleiters und des SWR zu finden. Der Landtag hat zudem ein schönes Erklärvideo mit MrWissen2go auf seinem YouTube-Kanal hochgeladen: