Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland‑Pfalz (AGARP) nimmt die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 27. Februar 2026 mit großer Sorge zur Kenntnis.
Mit der Zustimmung zur Umsetzung der europäischen Asylreform hat das Parlament weitreichende Verschärfungen im Asylsystem beschlossen, die tief in die Rechte und Lebensrealitäten Schutzsuchender eingreifen.
Nach den vorliegenden Informationen sieht die Reform unter anderem verpflichtende Grenzverfahren an den EU‑Außengrenzen vor, bei denen insbesondere Menschen mit geringer Bleibeperspektive festgehalten werden sollen, bis über ihren Antrag entschieden ist.
Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz den Bundesländern die Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren, in denen die Bewegungsfreiheit von Menschen eingeschränkt werden kann, deren Verfahren eigentlich in einem anderen EU‑Staat geführt werden müssten. Vertreter der Opposition kritisierten, dass Menschen dort „de facto weggesperrt“ würden und warnten vor verfassungsrechtlichen Problemen. Zugleich betonte die Bundesregierung, die Reform diene der Beschleunigung von Verfahren und einer konsequenteren Durchsetzung von Abschiebungen.
Die AGARP erkennt an, dass der Bundestag parallel Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende beschlossen hat. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich zu begrüßen, reichen jedoch aus Sicht der Beiräte nicht aus, um die integrationspolitischen Schäden der übrigen Reformbestandteile auszugleichen. Menschen, die über Monate in Grenzverfahren oder in Einrichtungen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit festgehalten werden, haben kaum eine Chance auf frühzeitige Teilhabe, auf Stabilität oder auf den Aufbau einer beruflichen Perspektive. Integration beginnt mit Sicherheit und Zugang – nicht mit Isolation und Unsicherheit.
Vorsitzender Kemal Gülcehre erklärt hierzu: „Diese Reform verschiebt den Fokus weg von Menschenrechten und Integration hin zu Abschottung und Freiheitsbeschränkung. Wer Integration fordert, darf Menschen nicht isolieren. Wer Arbeitsmarktintegration stärken will, muss sichere Perspektiven schaffen. Die AGARP Rheinland‑Pfalz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Schutzsuchende menschenwürdig behandelt werden und echte Chancen auf Teilhabe erhalten.“
Aus Sicht der AGARP gefährden die beschlossenen Maßnahmen grundlegende rechtsstaatliche Standards und belasten die Kommunen in Rheinland‑Pfalz zusätzlich.
Die geplanten Zentren und die verschärften Regelungen führen zu längeren Unsicherheiten, erschweren die Arbeit der kommunalen Verwaltungen und beeinträchtigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Arbeitsgemeinschaft fordert daher, Freiheitsbeschränkungen nur unter strikter richterlicher Kontrolle zuzulassen, keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorzunehmen, kommunale Strukturen zu stärken und den Arbeitsmarktzugang für alle Asylsuchenden frühzeitig und verbindlich zu ermöglichen.
Die AGARP appelliert an die Landesregierung Rheinland‑Pfalz sowie an die kommunalen Entscheidungsträger, die Auswirkungen der Reform kritisch zu begleiten und sich für menschenrechtskonforme, integrationsfördernde und kommunal tragfähige Lösungen einzusetzen.

