Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz kritisiert die Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, das erforderliche Einvernehmen für das geplante Landesaufnahmeprogramm für in Rheinland-Pfalz lebende Ezidinnen und Eziden mit irakischer Staatsangehörigkeit zu verweigern.
Die Entscheidung verhindert eine humanitäre Lösung für Menschen, die seit Jahren im Land leben und deren besondere Verfolgungsgeschichte international anerkannt ist.
Der rheinland-pfälzische Landtag hatte im Dezember 2025 mit breiter Mehrheit beschlossen, die Landesregierung zu beauftragen, ein Aufnahmeprogramm nach Paragraph 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz zu erarbeiten. Dieses sollte es ermöglichen, ausreisepflichtigen Ezidinnen und Eziden, die seit mindestens zwei Jahren in Rheinland-Pfalz leben, keine Ausweisungsinteressen aufweisen und nicht im Fokus staatsschutzrechtlicher Erkenntnisse stehen, eine verlässliche Aufenthaltsperspektive zu eröffnen. Das Bundesinnenministerium verweigert dieses Einvernehmen mit dem Verweis auf eine Entscheidung der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2024, in der ein bundesweiter Abschiebestopp für irakische Ezidinnen und Eziden nicht beschlossen worden war.
Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest, dass die Betroffenen vielfach Opfer schwerster Gewalt, Vertreibung und systematischer Verfolgung sind. Viele leben seit Jahren in Rheinland-Pfalz, sind in Schulen, Betrieben und Gemeinden integriert und tragen zum gesellschaftlichen
Zusammenhalt bei. Die Entscheidung des Bundes lässt diese Menschen erneut in eine Unsicherheit zurück und widerspricht dem Anspruch, besonders schutzbedürftigen Gruppen eine menschenwürdige Perspektive zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ausdrücklich die Position der Landesregierung, welche angekündigt hat, das Anliegen weiterhin auf Bundesebene einzubringen und alle bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um die Betroffenen zu unterstützen.
Eine bundesweite, menschenrechtsbasierte Bleiberechtsregelung für Ezidinnen und Eziden ist aus Sicht der Beiräte dringend erforderlich. Zudem trägt Deutschland eine besondere Verantwortung gegenüber einer Gemeinschaft, welche Opfer eines öffentlich anerkannten Völkermords wurde und bis heute von Gewalt, Traumatisierung und fehlender Sicherheit betroffen ist.
Die Arbeitsgemeinschaft fordert das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf, seine Entscheidung zu überdenken und den Weg für eine humanitäre Lösung freizumachen. Rheinland-Pfalz hat mit dem Landtagsbeschluss ein klares Signal gesetzt. Dieses
Signal verdient Unterstützung statt Blockade. Für die betroffenen Menschen geht es um Schutz, Sicherheit und eine Zukunft in einem Land, welches sie längst als ihre Heimat betrachten.
