Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz kommentiert die zentralen Änderungen im Bereich Integration, Flucht, Migration und Soziales, wie sie im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgelegt wurden. Dabei erkennen wir sowohl positive als auch negative Entwicklungen, die wir aus Sicht der Beiräte besonders hervorheben möchten.
Die Beibehaltung des Doppelpasses ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensrealitäten vieler Menschen in Deutschland anzuerkennen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gleichzeitig bedauern wir die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung, die die Integration bisher erleichtert hat und ein starkes Signal für Zugehörigkeit darstellte.
Im Bereich der Fluchtpolitik ist die Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus eine Maßnahme, die tiefe soziale und menschliche Herausforderungen mit sich bringen könnte. Obwohl wir das Asylrecht als zentrale Säule des humanitären Handelns begrüßen, sehen wir die Initiative zu Asylverfahren in sicheren Drittstaaten kritisch und mahnen, den Schutz von Menschenrechten als oberste Priorität zu wahren.
Soziale Themen wurden ebenfalls adressiert: Die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ist ein erfreulicher Schritt, der Einkommensgerechtigkeit fördert. Gleichzeitig sind die geplanten Einschnitte beim Bürgergeld besorgniserregend, da sie die Lebenslage vieler wirtschaftlich Schwacher verschlechtern könnten. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesetzlich festgeschrieben wird, um langfristige Sicherheit für Rentner zu gewährleisten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte in Rheinland-Pfalz fordert daher eine differenzierte Bewertung der Maßnahmen im Koalitionsvertrag. Integration, soziale Teilhabe und menschenwürdige Lebensbedingungen dürfen nicht durch restriktive Maßnahmen gefährdet werden. Wir appellieren an die Verantwortlichen, diese Aspekte in zukünftigen Entscheidungen verstärkt zu berücksichtigen.