Geplante EU-Abschiebezentren in Drittstaaten

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz (AGARP) zu den geplanten EU-Abschiebezentren in Drittstaaten.

1. Ausgangslage  

Die Europäische Union hat sich politisch darauf verständigt, Asylverfahren und Rückführungen teilweise in sogenannte Abschiebe- oder Rückkehrzentren in Drittstaaten zu verlagern. Ziel ist eine Erhöhung der Abschiebungszahlen und eine Entlastung der Mitgliedstaaten. Bislang existieren jedoch kaum Partnerstaaten, und vergleichbare Modelle in anderen Ländern sind rechtlich umstritten. Die Auslagerung zentraler Teile des Asylverfahrens wirft grundlegende menschenrechtliche, rechtsstaatliche und integrationspolitische Fragen auf. Zudem bestehen erhebliche Zweifel, ob solche Modelle mit europäischen Grundwerten vereinbar sind

2. Grundposition der AGARP Rheinland-Pfalz  

Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz lehnt die Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten ab. Solche Modelle gefährden elementare Menschenrechte, unterlaufen rechtsstaatliche Standards und senden ein politisches Signal der Abschreckung, das der gesellschaftlichen Integration entgegensteht. Rheinland-Pfalz ist auf Zuwanderung angewiesen; eine Politik, die Schutzsuchende pauschal externalisiert, widerspricht den demografischen und wirtschaftlichen Realitäten des Landes.  Der Vorsitzende der AGARP, Kemal Gülcehre, betonte, dass eine verantwortungsvolle Migrationspolitik auf Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beruhen müsse und nicht auf der Auslagerung von Schutzsuchenden in unsichere Drittstaaten. Er hob hervor, dass nachhaltige Lösungen nur innerhalb eines rechtsstaatlichen Rahmens entwickelt werden können.

3. Menschenrechtliche Mindeststandards  

Asylverfahren dürfen nur in Staaten stattfinden, die über eine unabhängige Justiz, funktionierende Rechtswege und wirksame Schutzmechanismen verfügen. Drittstaaten, die diese Standards nicht gewährleisten können, dürfen nicht mit der Durchführung von Asylverfahren oder der Unterbringung ausreisepflichtiger Personen beauftragt werden. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Familien, Kranke und Traumatisierte müssen jederzeit besonderen Schutz genießen. Die Gefahr von Kettenabschiebungen, Misshandlungen oder unzureichender medizinischer Versorgung ist erheblich und widerspricht europäischen Grundwerten. Eine Auslagerung von Verantwortung darf nicht zu einer Absenkung humanitärer Standards führen.

4. Auswirkungen auf Kommunen und Beiräte  

Die kommunalen Beiräte für Migration und Integration tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Teilhabe, Konfliktprävention und Integrationsarbeit bei. Politische Maßnahmen, die auf Abschreckung setzen, erschweren diese Arbeit und verstärken gesellschaftliche Polarisierung. Kommunen in Rheinland-Pfalz benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichende Ressourcen und politische Signale, die Integration fördern statt behindern. Abschiebezentren in Drittstaaten lösen keine strukturellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Wohnraumbedarf oder Integrationsinfrastruktur. Stattdessen drohen sie, bestehende Spannungen zu verschärfen und das Vertrauen in staatliches Handeln zu schwächen.

5. Alternativen zu Drittstaatenmodellen

Statt Asylverfahren auszulagern, sollten faire und zügige Verfahren innerhalb der Europäischen Union gestärkt werden. Dazu gehören der Ausbau legaler Zugangswege, insbesondere im Bereich der Arbeitsmigration, sowie verlässliche Resettlement-Programme. Eine solidarische europäische Verantwortungsteilung, die Kommunen entlastet und Integration ermöglicht, ist nachhaltiger als die Externalisierung von Verantwortung. Ebenso notwendig ist der Ausbau kommunaler Integrationsstrukturen, Beratungsangebote und Teilhabeprogramme. Nur ein kohärentes europäisches Vorgehen kann langfristig zu Stabilität und gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen

6. Forderungen an Landes- und Bundespolitik  

Die AGARP fordert die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Bundesregierung auf, sich klar gegen Drittstaatenmodelle zu positionieren, solange menschenrechtliche Mindeststandards, unabhängige Rechtswege und Schutz vor Kettenabschiebungen nicht zweifelsfrei gewährleistet sind. Politische Entscheidungen im Bereich Migration, Integration und Teilhabe müssen die Expertise der organisierten Interessenvertretungen der Menschen mit Migrationsgeschichte berücksichtigen.  Auf Bundesebene ist der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) als bundesweite Dachorganisation der kommunalen Beiräte einzubeziehen. Auf Landesebene ist die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz (AGARP) in Anhörungen und Gesetzgebungsprozesse einzubinden. Der Vorsitzende der AGARP, Kemal Gülcehre, unterstrich, dass politische Entscheidungen nur dann tragfähig seien, wenn die Perspektiven der Menschen mit Migrationsgeschichte systematisch einbezogen werden. Er machte deutlich, dass Teilhabe und Mitwirkung zentrale Voraussetzungen für eine funktionierende Integrationspolitik sind. Darüber hinaus fordert die AGARP den Ausbau der Integrationsförderung, die Stärkung kommunaler Beratungsstrukturen und die systematische Berücksichtigung der Perspektiven der Menschen mit Migrationsgeschichte in allen relevanten politischen Strategien.

7. Schlussbemerkung  

Die geplanten Abschiebezentren in Drittstaaten stellen einen tiefen Eingriff in die europäische Asylordnung dar. Die AGARP Rheinland-Pfalz setzt sich für eine menschenrechtsbasierte, rechtsstaatliche und integrationsorientierte Politik ein, die Schutzsuchenden gerecht wird und gleichzeitig die Kommunen stärkt. Eine nachhaltige Migrationspolitik braucht Verantwortung, Solidarität und klare menschenrechtliche Leitplanken. Nur so kann gesellschaftlicher Zusammenhalt langfristig gesichert werden.

Quellenlink:   https://www.tagesschau.de/ausland/eu-asylpolitik-abschiebezentren-drittstaaten-100.html

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