Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz, Kemal Gülcehre, äußert Besorgnis über die geplante Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Asylverfahren durch die CDU. Diese Maßnahme stellt aus seiner Sicht eine gravierende Einschränkung der Rechte von Asylsuchenden dar und gefährdet die Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Kemal Gülcehre betont: „Der Amtsermittlungsgrundsatz ist eine zentrale Säule des Asylrechts. Er verpflichtet Behörden und Gerichte, von Amts wegen alle relevanten Informationen zu ermitteln, um faire und gerechte Entscheidungen zu gewährleisten. Die geplante Einführung des Beibringungsgrundsatzes würde Asylsuchende dazu zwingen, selbst alle Beweise vorzulegen – eine Aufgabe, die für viele aufgrund von Fluchtumständen, Traumata und fehlendem Zugang zu Ressourcen schlicht unmöglich ist.“
Die Folgen dieser Änderung wären verheerend: Unfaire Verfahren: Viele Asylsuchende könnten ihre Ansprüche nicht ausreichend darlegen, was zu ungerechtfertigten Ablehnungen führen würde. Menschenrechtsverletzungen: Die Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes würde die Schutzbedürftigen in eine noch prekärere Lage bringen und ihre Menschenwürde verletzen.
Faktische Abschaffung des Asylrechts: Ohne faire Verfahren verliert das Asylrecht seine Substanz und wird de facto abgeschafft.
Kemal Gülcehre fordert die CDU und alle politischen Entscheidungsträger auf, diese geplante Änderung zu überdenken und sich stattdessen für ein Asylrecht einzusetzen, das den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft gewährleistet.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass die Rechte und die Würde der Schutzsuchenden durch solche Maßnahmen ausgehöhlt werden. Ich appelliere an die Öffentlichkeit, sich gegen diesen Angriff auf die Menschenrechte zu stellen und Solidarität mit den Schutzsuchenden zu zeigen“, so Gülcehre abschließend.