Beiratswahlen 2024

WÄHLEN SIE IHREN BEIRAT FÜR MIGRATION UND INTEGRATION AM 10. NOVEMBER 2024!

Was sind die Beiräte für Migration und Integration?

Die Beiräte für Migration und Integration sind demokratisch gewählte Gremien, die die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem Ort vertreten. Sie werden für fünf Jahre gewählt und sind Fachgremien für Integration in ihren Kommunen.

Was machen die Beiräte für mich?

• Die Beiräte setzen sich für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen ein und tragen zur Integration von Neuzugewanderten bei.

• Die Beiräte beraten Gemeinde- und Stadträte, Kreistage und die Verwaltungen mit eigenen Themen und Ideen. Sie nehmen damit Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu den Themen Migration und Integration.

Wer darf die Beiräte wählen?

Wahlberechtigt sind:

• ausländische Einwohner*innen und damit auch die

sogenannten Doppelstaatler sowie Staatenlose,

• Spätaussiedler*innen,

• Eingebürgerte

• und die Kinder der oben genannten Wahlberechtigten,

wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind

(Geburtstag: 10.11.2008).

Die Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 in ihrem Wahlgebiet mit Erstwohnsitz angemeldet sein.

Kann ich selbst Mitglied eines Beirats werden?

Ja! Sie möchten in Ihrer Kommune etwas bewegen? Engagieren Sie sich als Beirat für Migration und Integration! Kandidieren dürfen alle Einwohner*innen eines Landkreises, einer Stadt oder Gemeinde mit oder ohne Migrationshintergrund und unabhängig von der Staatsangehörigkeit ab dem 16. Lebensalter. Interessierte Kandidat*innen müssen sich bis zum 23. September 2024 beim Wahlamt ihrer Kommune eintragen lassen.

Sie haben Fragen zur Wahl oder zur Kandidatur?

Informieren Sie sich unter beiratswahlen.agarp.de

Tel. 06131 – 638435 E-Mail: agarp@agarp.de

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