Internationaler Tag der Migrant*innen: AGARP-Vorsitzender übt Kritik an Arbeitsbedingungen

Im Jahr 2000 hat die UNO den 18. Dezember zum Internationalen Tag der Migrant*innen ausgerufen. Zehn Jahre zuvor wurde auf der UN-Vollversammlung die sogenannte Wanderarbeiterkonvention verabschiedet. Ziel war es, eine Verbesserung des rechtlichen Status für Migrant*innen mit Arbeitnehmer*innenstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeiter*innen sowie für deren Familienangehörige zu schaffen. Sie gilt als internationaler Standard, an dem die nationalen Regierungen ihre gesetzlichen Schutzmechanismen messen sollen. Die Ausbeutung von Arbeitsmigrant*innen ist dennoch nach wie vor ein großes Problem, auch in Deutschland. Löhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns, menschenunwürdige Unterkünfte zu horrenden Mieten oder unbezahlte Überstunden gehören vielfach zum Alltag von Arbeitsmigrant*innen. „Im Corona-Jahr 2020 wurde einmal mehr deutlich, wie es hierzulande um den Schutz von Arbeitsmigrant*innen bestellt ist. Die Vorfälle in mehreren fleischverarbeitenden Betrieben haben auch der breiten Öffentlichkeit gezeigt, dass Beschreibungen wie ‚moderne Sklaverei‘ keineswegs überspitzt sind“ erklärt Kemal Gülcehre, Vorsitzender des Landesverbandes der rheinland-pfälzischen Beiräte für Migration und Integration (AGARP). Gülcehre weiter: „Wir haben in diesem Jahr viel über systemrelevante Jobs gesprochen und hier sei angemerkt, dass eben solche Tätigkeiten in nicht geringem Umfang von Arbeitsmigrant*innen ausgeübt werden. Sie haben einen großen Anteil daran, dass ‚der Laden am Laufen gehalten wird‘. Äußerungen wie jene von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, Menschen aus Rumänien und Bulgarien seien verantwortlich für einen Corona-Ausbruch in einer nordrhein-westfälischen Fleischfabrik, sind nicht nur fehl am Platz, sondern ein gefährliches Spiel mit Ressentiments. Es wird endlich Zeit, dass auch Deutschland die UN-Wanderarbeiterkonvention ratifiziert und umsetzt!“