Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz nimmt mit großer Sorge und zugleich mit Anerkennung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 2025 zur Kenntnis, in der mehrere Festnahmen zur Vorbereitung von Abschiebungen als verfassungswidrig eingestuft wurden.
Das Gericht hat klargestellt, dass jede freiheitsentziehende Maßnahme einer vorherigen richterlichen Anordnung bedarf – auch im Kontext der Abschiebungshaft. Die Praxis, Menschen ohne richterliche Entscheidung festzunehmen, verletzt das Grundrecht auf Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 104 Grundgesetz.
Als AGARP betonen wir:
– Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar. Auch im Vollzug migrationsrechtlicher Maßnahmen müssen die verfassungsrechtlichen Standards uneingeschränkt gelten.
– Der Richtervorbehalt ist ein zentrales Schutzinstrument gegen willkürliche Freiheitsentziehung. Seine Missachtung – sei es aus organisatorischen Gründen oder vermeintlicher Dringlichkeit – ist nicht hinnehmbar.
– Verwaltungen und Gerichte müssen organisatorisch sicherstellen, dass richterliche Entscheidungen rechtzeitig eingeholt werden können – auch außerhalb regulärer Dienstzeiten.
– Vertrauen in staatliches Handeln entsteht durch Transparenz und Verlässlichkeit. Die betroffenen Personen haben ein Recht auf rechtsstaatliche Verfahren, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein deutliches Signal an alle zuständigen Behörden, die Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit ihres Handelns zu prüfen und sicherzustellen. Sie stärkt die Rechte von Menschen in besonders vulnerablen Situationen und mahnt zur Sorgfalt im Umgang mit staatlichem Zwang.
Wir als AGARP fordern daher:
– Eine umgehende Überprüfung der behördlichen Praxis in Rheinland-Pfalz und bundesweit.
– Die Einrichtung verlässlicher richterlicher Bereitschaftsdienste, insbesondere in Ballungsräumen.
– Eine transparente Dokumentation und Auswertung aller freiheitsentziehenden Maßnahmen im Kontext der Abschiebungshaft.
Die vollständige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist abrufbar unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-097.html
