Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (AGARP) zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über rechtswidrige Festnahmen vor Abschiebungshaft

Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz nimmt mit großer Sorge und zugleich mit Anerkennung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 2025 zur Kenntnis, in der mehrere Festnahmen zur Vorbereitung von Abschiebungen als verfassungswidrig eingestuft wurden.

Das Gericht hat klargestellt, dass jede freiheitsentziehende Maßnahme einer vorherigen richterlichen Anordnung bedarf – auch im Kontext der Abschiebungshaft. Die Praxis, Menschen ohne richterliche Entscheidung festzunehmen, verletzt das Grundrecht auf Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 104 Grundgesetz.

Als AGARP betonen wir:

– Rechtsstaatlichkeit ist nicht verhandelbar. Auch im Vollzug migrationsrechtlicher Maßnahmen müssen die verfassungsrechtlichen Standards uneingeschränkt gelten.
– Der Richtervorbehalt ist ein zentrales Schutzinstrument gegen willkürliche Freiheitsentziehung. Seine Missachtung – sei es aus organisatorischen Gründen oder vermeintlicher Dringlichkeit – ist nicht hinnehmbar.
– Verwaltungen und Gerichte müssen organisatorisch sicherstellen, dass richterliche Entscheidungen rechtzeitig eingeholt werden können – auch außerhalb regulärer Dienstzeiten.
– Vertrauen in staatliches Handeln entsteht durch Transparenz und Verlässlichkeit. Die betroffenen Personen haben ein Recht auf rechtsstaatliche Verfahren, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein deutliches Signal an alle zuständigen Behörden, die Verhältnismäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit ihres Handelns zu prüfen und sicherzustellen. Sie stärkt die Rechte von Menschen in besonders vulnerablen Situationen und mahnt zur Sorgfalt im Umgang mit staatlichem Zwang.

Wir als AGARP fordern daher:

– Eine umgehende Überprüfung der behördlichen Praxis in Rheinland-Pfalz und bundesweit.
– Die Einrichtung verlässlicher richterlicher Bereitschaftsdienste, insbesondere in Ballungsräumen.
– Eine transparente Dokumentation und Auswertung aller freiheitsentziehenden Maßnahmen im Kontext der Abschiebungshaft.

Die vollständige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist abrufbar unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-097.html

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz zum 75-jährigen Bestehen des Bundesamts für Verfassungsschutz

Am heutigen Tag, dem 27. Oktober 2025, gratulieren wir dem Bundesamt für Verfassungsschutz herzlich zu seinem 75-jährigen Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 steht das BfV im Dienst der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und hat sich als unverzichtbare Institution zur Verteidigung unserer pluralistischen Gesellschaft etabliert.

Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung, digitaler Desinformation und gezielter Angriffe auf demokratische Institutionen ist die Arbeit des Verfassungsschutzes von zentraler Bedeutung. Wir würdigen die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit hoher Professionalität und unter oft schwierigen Bedingungen für die Sicherheit und den Zusammenhalt in unserem Land eintreten.

Zugleich mahnen wir zur Wachsamkeit: Extremismus tritt heute nicht nur in offen gewaltbereiter Form auf, sondern auch in scheinbar bürgerlicher Tarnung – mit demokratiefeindlichen Narrativen, rassistischen Ideologien und gezielter Spaltung. Die Erkenntnisse des BfV zur verfassungsfeindlichen Ausrichtung der AfD, insbesondere ihrer Jugendorganisationen und Landesverbände, sind eindeutig und besorgniserregend.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz dokumentierten Grundlagen ernst zu nehmen und die juristische Prüfung eines AfD-Verbots mit der gebotenen Konsequenz und Sorgfalt voranzutreiben. Die Demokratie muss sich wehrhaft zeigen – nicht nur in Worten, sondern auch in Taten.

Als Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration stehen wir für ein inklusives, respektvolles und vielfältiges Rheinland-Pfalz. Wir setzen uns dafür ein, dass demokratische Werte nicht nur geschützt, sondern aktiv gelebt werden – in den Kommunen, in den Schulen, in der Zivilgesellschaft.

Aufgrund seiner singulären Aufgabe für unsere Verfassung und seiner Wichtigkeit für unsere Demokratie ist es essentiell, dass alle Menschen in Deutschland dem Verfassungsschutz ohne Vorbehalte vertrauen können. Mit Blick in die Zukunft und auf die Herausforderungen, vor denen unsere Demokratie steht, hoffen wir, dass sich Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und der Verfassungsschutz zum Wohle aller Menschen in Deutschland arbeitet.

Wir danken dem Bundesamt für Verfassungsschutz für 75 Jahre Einsatz im Auftrag der Demokratie und verbinden unsere Gratulation mit einem klaren Appell: Die Verteidigung unserer freiheitlichen Ordnung braucht Mut, Klarheit und Entschlossenheit.

Mainz, den 27. Oktober 2025
Für die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz

Für eine wehrhafte Demokratie: AGARP warnt vor Aufweichung der Brandmauer gegenüber der AfD

Stand: 15. Oktober 2025

Mehrere ehemalige Unionspolitiker fordern eine Abkehr von der sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD. Sie sprechen sich für eine Politik der roten Linien und eine konditionierte Gesprächsbereitschaft aus. Hintergrund sind steigende Umfragewerte der AfD, insbesondere in Ostdeutschland.

Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz steht für eine demokratische, menschenrechtsorientierte und inklusive Gesellschaft. Wir vertreten die Interessen von Menschen mit Migrationsgeschichte und setzen uns für Teilhabe, Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung ein.

Wir nehmen die aktuelle Debatte mit großer Sorge zur Kenntnis. Eine Öffnung gegenüber einer Partei, die wiederholt durch rassistische, antiziganistische, islamfeindliche und demokratiefeindliche Positionen aufgefallen ist, gefährdet das Vertrauen in die demokratische Grundordnung und die Schutzfunktion des Staates gegenüber Minderheiten.

Die AfD stellt in weiten Teilen die Menschenwürde, das Asylrecht und die Gleichwertigkeit aller Menschen infrage. Eine Zusammenarbeit legitimiert diese Positionen und verschiebt die demokratische Mitte.

Die Brandmauer ist kein taktisches Mittel, sondern Ausdruck einer wertegebundenen Haltung. Sie schützt die Integrität demokratischer Institutionen und die Würde aller Menschen.

Menschen mit Migrationsgeschichte, jüdische und muslimische Communities, queere Menschen und viele andere erleben die AfD nicht als politische Konkurrenz, sondern als Bedrohung. Ihre Sicherheit und Teilhabe dürfen nicht dem parteipolitischen Kalkül geopfert werden.

Wer rote Linien fordert, muss benennen, wo diese verlaufen. Die AfD hat sich in ihrer Programmatik und Praxis wiederholt außerhalb des demokratischen Konsenses positioniert. Eine konditionierte Gesprächsbereitschaft ist daher nicht tragfähig.

Die letzten Jahre haben klar gezeigt, dass das Aufweichen von Grenzen zu den Rechtspopulisten diese weiter stärken und geradezu in die gesellschaftliche Mitte hofieren. Wer diesen Trend weiter unterstützt, macht sich mitverantwortlich und trägt zu noch mehr Ausgrenzung bei.

Die AGARP steht bereit für den Dialog – aber nicht für die Relativierung demokratischer Grundwerte.

Bodenoffensive muss beendet werden

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (AGARP), Kemal Gülcehre, äußert seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden Entwicklungen im Nahostkonflikt.

„Die fortgesetzte Bodenoffensive hat gravierende humanitäre Folgen und muss dringend beendet werden. Es ist von großer Bedeutung, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der israelischen Regierungspolitik möglich bleibt, ohne dass diese automatisch als antisemitisch gewertet wird. Eine differenzierte und sachliche Diskussion ist essenziell, um sowohl die legitimen Sicherheitsinteressen Israels als auch das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung angemessen zu berücksichtigen.“

Gülcehre hebt hervor, dass die fortwährenden Gewaltakte der Hamas das Ziel verfolgen, den Konflikt aufrechtzuerhalten, während die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung verheerend sind. Gleichzeitig müsse Israel Maßnahmen ergreifen, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken. „Eine Deeskalation ist unerlässlich, um den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen und langfristige Lösungswege für einen stabilen Frieden zu schaffen.“

Im Namen der AGARP fordert Gülcehre die internationale Gemeinschaft auf, sich aktiv für einen sofortigen Stopp der Bodenoffensive einzusetzen und die Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten. „Es bedarf entschlossener diplomatischer Initiativen, die allen Menschen in der Region ein Leben in Würde, Sicherheit und Freiheit ermöglichen. Eine friedliche Lösung muss oberste Priorität haben.“

Auswirkungen des neuen Koalitionsvertrages auf Integration, Flucht und soziale Gerechtigkeit

Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz kommentiert die zentralen Änderungen im Bereich Integration, Flucht, Migration und Soziales, wie sie im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgelegt wurden. Dabei erkennen wir sowohl positive als auch negative Entwicklungen, die wir aus Sicht der Beiräte besonders hervorheben möchten.

Die Beibehaltung des Doppelpasses ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensrealitäten vieler Menschen in Deutschland anzuerkennen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gleichzeitig bedauern wir die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung, die die Integration bisher erleichtert hat und ein starkes Signal für Zugehörigkeit darstellte.

Im Bereich der Fluchtpolitik ist die Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus eine Maßnahme, die tiefe soziale und menschliche Herausforderungen mit sich bringen könnte. Obwohl wir das Asylrecht als zentrale Säule des humanitären Handelns begrüßen, sehen wir die Initiative zu Asylverfahren in sicheren Drittstaaten kritisch und mahnen, den Schutz von Menschenrechten als oberste Priorität zu wahren.

Soziale Themen wurden ebenfalls adressiert: Die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ist ein erfreulicher Schritt, der Einkommensgerechtigkeit fördert. Gleichzeitig sind die geplanten Einschnitte beim Bürgergeld besorgniserregend, da sie die Lebenslage vieler wirtschaftlich Schwacher verschlechtern könnten. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesetzlich festgeschrieben wird, um langfristige Sicherheit für Rentner zu gewährleisten.

Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte in Rheinland-Pfalz fordert daher eine differenzierte Bewertung der Maßnahmen im Koalitionsvertrag. Integration, soziale Teilhabe und menschenwürdige Lebensbedingungen dürfen nicht durch restriktive Maßnahmen gefährdet werden. Wir appellieren an die Verantwortlichen, diese Aspekte in zukünftigen Entscheidungen verstärkt zu berücksichtigen.

Rheinland-Pfalz
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