Bodenoffensive muss beendet werden

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz (AGARP), Kemal Gülcehre, äußert seine tiefe Besorgnis über die anhaltenden Entwicklungen im Nahostkonflikt.

„Die fortgesetzte Bodenoffensive hat gravierende humanitäre Folgen und muss dringend beendet werden. Es ist von großer Bedeutung, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der israelischen Regierungspolitik möglich bleibt, ohne dass diese automatisch als antisemitisch gewertet wird. Eine differenzierte und sachliche Diskussion ist essenziell, um sowohl die legitimen Sicherheitsinteressen Israels als auch das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung angemessen zu berücksichtigen.“

Gülcehre hebt hervor, dass die fortwährenden Gewaltakte der Hamas das Ziel verfolgen, den Konflikt aufrechtzuerhalten, während die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung verheerend sind. Gleichzeitig müsse Israel Maßnahmen ergreifen, um einer weiteren Eskalation entgegenzuwirken. „Eine Deeskalation ist unerlässlich, um den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen und langfristige Lösungswege für einen stabilen Frieden zu schaffen.“

Im Namen der AGARP fordert Gülcehre die internationale Gemeinschaft auf, sich aktiv für einen sofortigen Stopp der Bodenoffensive einzusetzen und die Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten. „Es bedarf entschlossener diplomatischer Initiativen, die allen Menschen in der Region ein Leben in Würde, Sicherheit und Freiheit ermöglichen. Eine friedliche Lösung muss oberste Priorität haben.“

Auswirkungen des neuen Koalitionsvertrages auf Integration, Flucht und soziale Gerechtigkeit

Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz kommentiert die zentralen Änderungen im Bereich Integration, Flucht, Migration und Soziales, wie sie im neuen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgelegt wurden. Dabei erkennen wir sowohl positive als auch negative Entwicklungen, die wir aus Sicht der Beiräte besonders hervorheben möchten.

Die Beibehaltung des Doppelpasses ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensrealitäten vieler Menschen in Deutschland anzuerkennen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gleichzeitig bedauern wir die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung, die die Integration bisher erleichtert hat und ein starkes Signal für Zugehörigkeit darstellte.

Im Bereich der Fluchtpolitik ist die Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus eine Maßnahme, die tiefe soziale und menschliche Herausforderungen mit sich bringen könnte. Obwohl wir das Asylrecht als zentrale Säule des humanitären Handelns begrüßen, sehen wir die Initiative zu Asylverfahren in sicheren Drittstaaten kritisch und mahnen, den Schutz von Menschenrechten als oberste Priorität zu wahren.

Soziale Themen wurden ebenfalls adressiert: Die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ist ein erfreulicher Schritt, der Einkommensgerechtigkeit fördert. Gleichzeitig sind die geplanten Einschnitte beim Bürgergeld besorgniserregend, da sie die Lebenslage vieler wirtschaftlich Schwacher verschlechtern könnten. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesetzlich festgeschrieben wird, um langfristige Sicherheit für Rentner zu gewährleisten.

Die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte in Rheinland-Pfalz fordert daher eine differenzierte Bewertung der Maßnahmen im Koalitionsvertrag. Integration, soziale Teilhabe und menschenwürdige Lebensbedingungen dürfen nicht durch restriktive Maßnahmen gefährdet werden. Wir appellieren an die Verantwortlichen, diese Aspekte in zukünftigen Entscheidungen verstärkt zu berücksichtigen.

Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes – Ein Angriff auf das Asylrecht und die Menschenwürde

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz, Kemal Gülcehre, äußert Besorgnis über die geplante Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Asylverfahren durch die CDU. Diese Maßnahme stellt aus seiner Sicht eine gravierende Einschränkung der Rechte von Asylsuchenden dar und gefährdet die Grundprinzipien des Rechtsstaates.

Kemal Gülcehre betont: „Der Amtsermittlungsgrundsatz ist eine zentrale Säule des Asylrechts. Er verpflichtet Behörden und Gerichte, von Amts wegen alle relevanten Informationen zu ermitteln, um faire und gerechte Entscheidungen zu gewährleisten. Die geplante Einführung des Beibringungsgrundsatzes würde Asylsuchende dazu zwingen, selbst alle Beweise vorzulegen – eine Aufgabe, die für viele aufgrund von Fluchtumständen, Traumata und fehlendem Zugang zu Ressourcen schlicht unmöglich ist.“

Die Folgen dieser Änderung wären verheerend: Unfaire Verfahren: Viele Asylsuchende könnten ihre Ansprüche nicht ausreichend darlegen, was zu ungerechtfertigten Ablehnungen führen würde. Menschenrechtsverletzungen: Die Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes würde die Schutzbedürftigen in eine noch prekärere Lage bringen und ihre Menschenwürde verletzen.
Faktische Abschaffung des Asylrechts: Ohne faire Verfahren verliert das Asylrecht seine Substanz und wird de facto abgeschafft.

Kemal Gülcehre fordert die CDU und alle politischen Entscheidungsträger auf, diese geplante Änderung zu überdenken und sich stattdessen für ein Asylrecht einzusetzen, das den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft gewährleistet.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass die Rechte und die Würde der Schutzsuchenden durch solche Maßnahmen ausgehöhlt werden. Ich appelliere an die Öffentlichkeit, sich gegen diesen Angriff auf die Menschenrechte zu stellen und Solidarität mit den Schutzsuchenden zu zeigen“, so Gülcehre abschließend.

Integration findet vor Ort statt! Für eine solidarische Migrations-, Asyl- und Integrationspolitik!

Hinsichtlich der Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 haben der Flüchtlingsrat, der Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP sowie die AGARP das Papier „Integration findet vor Ort statt! Für eine solidarische Migrations-, Asyl- und Integrationspolitik! Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Landkreisen“ herausgegeben. Das Papier darf gerne verbreitet werden und steht hier zum Dowload bereit.

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: AGARP kritisiert Blockadehaltung

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte in Rheinland-Pfalz (AGARP), einem Zusammenschluss von Integrationsbeiräten aus verschiedenen Kommunen des Landes, Kemal Gülcehre begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der am 8. März 2022 anlässlich des Weltfrauentags vorgelegt wurde. Die AGARP vertritt die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz und setzt sich für die Förderung der Integration, der Partizipation und der Gleichberechtigung aller Menschen ein.

Die AGARP ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Richtlinie ein wichtiges Instrument ist, um die Rechte und die Würde von Millionen von Frauen und Mädchen in Europa zu schützen, die täglich physische, psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt erleiden, wie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in ihrer Erhebung von 2014 festgestellt hat. Die Richtlinie würde Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung unter Strafe stellen, was eine klare Botschaft an die Täter senden und die Opfer ermutigen würde, Anzeige zu erstatten. Die Richtlinie würde auch neue Formen der Cybergewalt bekämpfen, die insbesondere junge Frauen und Frauen im öffentlichen Leben bedrohen. Die Richtlinie würde zudem die Mitgliedstaaten verpflichten, eine einzige Anlaufstelle einzurichten, um alle Unterstützungs- und Schutzdienste für die Opfer zu zentralisieren.

Die AGARP verurteilt die Blockadehaltung der FDP gegen die EU-Richtlinie, die sich auf das Subsidiaritätsprinzip beruft und dabei argumentiert, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und keine EU-weite Regelung erfordert. Die AGARP ignoriert dabei die Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt grenzüberschreitende Phänomene sind, die eine gemeinsame europäische Antwort erfordern. Die AGARP unterstützt die Stimmen von Expertinnen und Experten, Menschenrechtsorganisationen und Opferverbänden, die die Richtlinie befürworten und fordern. Die AGARP fordert die FDP auf, ihre Position zu überdenken und sich für die Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einzusetzen. Die AGARP fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinie zu befürworten und sich für ihre rasche Verabschiedung und Umsetzung einzusetzen.

Der Vorsitzende der AGARP Kemal Gülcehre weist darauf hin, dass der 8. März der internationale Frauentag ist, an dem weltweit für die Rechte und die Gleichstellung der Frauen gekämpft wird. Die AGARP findet es daher unverständlich und unangemessen, dass die FDP vier Wochen vor diesem wichtigen Datum die Richtlinie kritisiert, die genau diese Ziele verfolgt. Die AGARP stellt fest, dass die Richtlinie den Forderungen der Frauenbewegung entspricht, die seit Jahren für ein Ende der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt kämpft. Die AGARP appelliert an die FDP, die Stimme der Frauen zu hören und zu respektieren.

Die AGARP steht an der Seite der Opfer und wird weiterhin für ihre Rechte und ihre Sicherheit kämpfen. Die AGARP ruft alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auf, sich aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu engagieren und Solidarität mit den Betroffenen zu zeigen.

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